invisalign berlin kosten

Kostenerstattung

Ob die Kosten Ihrer INVISALIGN®-Behandlung ganz oder teilweise erstattet werden, hängt größtenteils davon ab, welcher Kostenträger darüber entscheidet. Und das richtet sich in erster Linie danach, über welche Art der Krankenversicherung Sie verfügen. In Deutschland gibt es in der Regel drei Gruppen von Versicherten:

  • Gesetzlich Versicherte
  • Privat Versicherte
  • Beihilfeberechtigte

Bekomme ich Invisalign von meinem Kostenträger erstattet?

Da auch innerhalb der Versicherten-Gruppen jeweils verschiedene Kostenträger entscheiden, lässt sich die Frage, ob eine Kostenerstattung für INVISALIGN® in Betracht kommt, letztendlich nur individuell anhand des Einzelfalls beurteilen. In der Regel dürfte jedoch Folgendes gelten:

  • Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigen wird die Aligner-Behandlung normalerweise im tariflichen Umfang übernommen.
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten Invisalign zurzeit nicht, da das Verfahren bisher nicht in den Katalog des Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen wurde.

Lassen Sie sich in unserer Praxis beraten!